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Wann beginnt und endet die Probezeit?
Angefragt von Guest und beantwortet von Hartmut Scherzer am 19.04.2010 13:07 (11499 gelesen)
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Fahrerlaubnis, im Fall des Begleiteten Fahrens mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Beispiel: Wer am 17. Geburtstag die Prüfung bestanden und seine Prüfbescheinigung erhalten hat, dann zwei Jahre lang nicht im Straßenverkehr auffällt, dessen Probezeit endet am Tag nach dem 19. Geburtstag. Und das gilt selbst fiir den Fall, dass im ersten Jahr überhaupt nicht gefahren wird (vielleicht weil kein Auto da ist oder sich die Eltern nicht trauen ... ). Denn die Probezeit fragt nicht nach der Kilometerleistung.


 
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