Vorbesitz: B
keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter: 17 oder 18
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
-zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
Mit der Klasse BE darf man alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren.
Die zulässige Gesmamtmasse des Anhängers darf max. 3500 kg betragen.
Wer ab dem 19.01.2013 einen Führerschein erwirbt, bekommt ihn zeitlich begrenzt
auf 15 Jahre.
Er muss dann dann neu beantragt werden, wird aber ohne Untersuchung verlängert.
Wird jedoch dieser Antrag vergessen, erlischt die Fahrerlaubnis automatisch.
Alle Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden,
müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden
und unterliegen dann dem 15 Jahre Zyklus.
Du bist interessiert?
Kontaktiere uns einfach:
0173 3833346 | 03631 988540
info@bruellender-loewe.de