Neue Führerscheinklassen seit 19.01.2013
Klasse AM
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S ; Mindestalter 15 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbh max. 45km7h
- Hubraum max. 50ccm bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige kleinkrafträder mit:
- bbh max. 45 km/h
- Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbh max. 45 km/h
- Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Klasse A1
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 Km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Krafträder mit
- Hubraum max. 125ccm
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Klasse A2
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische,
aber keine theor. Prüfung erforderlich
Mindestalter 18 Jahre
Krafträder mit:
-
Leistung max.35 kW
-
Verhältnis Leistung/Gewicht max.0,2kW/kg
Klasse A
Bei zweirährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur prakt.,
aber keine theor. Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
21 Jahre für Trikes,
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Krafträder mit:
- Hubraum über 50ccm oder
- bbh über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbh über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Klasse B
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max Leermasse des Zugfahrzeugs"
bei der Anhängerregelung
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
KFZ - ausgenommen Kfz der klassen AM,A1, A2 und A - mit
- zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination 3500 kg
Klasse B96
wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt,
keine Prüfung aber besondere Schulung erforderlich
Mindestalter: vgl. Klasse B
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max, 4250 kg
KLasse BE
Vorbesitz: B
keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter: vgl. Klasse B
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
Mit der Klasse BE darf man alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren.
Die zG des Anhängers darf max. 3500 kg betragen.
Wer ab dem 19.01.2013 einen Führerschein erwirbt, bekommt ihn zeitlich begrenzt
auf 15 Jahre.
Er muss dann dann neu beantragt werden, wird aber ohne Untersuchung verlängert.
Wird jedoch dieser Antrag vergessen, erlischt die Fahrerlaubnis automatisch.
Alle Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden,
müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden
und unterliegen dann dem 15 Jahre Zyklus.
Klasse B 196 (seit 01.01.2020)
Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Inhalte Fahrerschulung
- Mind. 4 Doppelstunden (90 Min.) Theorie
- Mind. 5 Doppelstunden (90 Min.) Praxis
nach der Fahrerschulung erhälst du - ohne besondere Prüfung - von uns eine Teilnahmebescheinigung.
Diese legst du bei der Führerscheinstelle vor und lässt dir die Schlüsselzahl 196 eintragen.
Was darfst du fahren?
Krafträder
- Hubraum max. 125 ccm
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW 7 kg
ACHTUNG!!!
Mit der Schlüsselzahl 196 darfst du die oben genannten krafträder ausschließlich in Deutschland fahren!
Ein Aufstieg auf eine höhere Klasse ist nicht möglich!